Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: Juli 2026 · Fassung 2.0

Inhalt
  • Teil A – Allgemeine Bestimmungen
  • Teil B – IT-Dienstleistungen
  • Teil C – Webhosting
  • Teil D – Software-Lizenzen (Rechnungsprogramm)
  • Teil E – Besondere Bestimmungen für Verbraucher
  • Teil F – Schlussbestimmungen
  • Anhang A – Auftragsverarbeitungsvertrag (Art. 28 DSGVO)

Teil A – Allgemeine Bestimmungen

1. Geltungsbereich und Vertragspartner

1.1. Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen Alexander Galli, tätig unter der Marke „EDV-Galli“, Grafenegger Siedlung 38, 3484 Grafenwörth, Österreich (im Folgenden „Auftragnehmer“) und seinen Kunden (im Folgenden „Auftraggeber“) über IT-Dienstleistungen, Webhosting und Software-Lizenzen – unabhängig davon, ob der Vertrag über die Website, das Kundenportal, telefonisch, per E-Mail oder persönlich zustande kommt.

1.2. Teil A gilt für alle Leistungen. Die Teile B bis D enthalten ergänzende Regelungen für die jeweilige Leistungsart. Im Widerspruchsfall gehen die Teile B bis D dem Teil A vor. Teil E gilt ausschließlich für Verbraucher im Sinne des KSchG und geht allen übrigen Bestimmungen vor.

1.3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmt.

1.4. Es gilt jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses auf edv-galli.com veröffentlichte Fassung.

2. Vertragsabschluss

2.1. Die Darstellung von Leistungen und Preisen auf der Website stellt kein bindendes Angebot dar, sondern eine Einladung zur Bestellung.

2.2. Mit dem Absenden einer Bestellung über das Kundenportal, einer schriftlichen Beauftragung oder einer ausdrücklichen mündlichen Beauftragung gibt der Auftraggeber ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt mit der Auftragsbestätigung des Auftragnehmers, spätestens jedoch mit der Bereitstellung der Leistung zustande.

2.3. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Bestellungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere bei unvollständigen oder offensichtlich unrichtigen Angaben, bei offenen Forderungen aus früheren Verträgen oder bei zu erwartender rechtswidriger Nutzung.

2.4. Der Vertragstext wird vom Auftragnehmer gespeichert; Bestellungen, Verträge und Rechnungen sind im Kundenportal einsehbar. Vertragssprache ist Deutsch.

3. Preise, Rechnung und Zahlung

3.1. Es gelten die zum Zeitpunkt der Beauftragung vereinbarten bzw. auf der Website ausgewiesenen Preise. Der Auftragnehmer ist Kleinunternehmer gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG; es wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen und keine in Rechnung gestellt. Entfällt die Kleinunternehmerregelung, ist der Auftragnehmer berechtigt, die gesetzliche Umsatzsteuer zusätzlich zu verrechnen; er wird den Auftraggeber darüber vorab informieren.

3.2. Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Die Zahlung erfolgt per Überweisung auf das in der Rechnung genannte Konto.

3.3. Rechnungen werden elektronisch als PDF im Kundenportal bereitgestellt und/oder per E-Mail versendet. Der Auftraggeber stimmt der elektronischen Rechnungslegung zu.

3.4. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe verrechnet (gegenüber Unternehmern gemäß § 456 UGB, gegenüber Verbrauchern 4 % p. a.). Zusätzlich sind notwendige und zweckentsprechende Mahn- und Betreibungskosten zu ersetzen; gegenüber Unternehmern zusätzlich die Pauschale von 40 € gemäß § 458 UGB.

3.5. Wiederkehrende Leistungen (Webhosting, Lizenzen) werden im Voraus für die vereinbarte Laufzeit verrechnet.

3.6. Preisänderungen für Folgeperioden teilt der Auftragnehmer spätestens 8 Wochen vor Beginn der neuen Laufzeit in Textform mit. Der Auftraggeber kann in diesem Fall bis zum Ende der laufenden Periode ohne Einhaltung einer Frist kündigen; unterbleibt die Kündigung, gilt der neue Preis als angenommen. Auf dieses Recht wird in der Mitteilung ausdrücklich hingewiesen.

3.7. Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen ist dem Auftraggeber, sofern er Unternehmer ist, nur mit vom Auftragnehmer anerkannten oder gerichtlich festgestellten Forderungen gestattet.

4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

4.1. Der Auftraggeber stellt alle für die Leistungserbringung notwendigen Informationen, Zugänge, Unterlagen und Berechtigungen rechtzeitig, vollständig und richtig zur Verfügung und hält seine Kontaktdaten im Kundenportal aktuell. Verzögerungen aus mangelnder Mitwirkung gehen nicht zulasten des Auftragnehmers.

4.2. Datensicherung: Der Auftraggeber ist verpflichtet, vor Beginn von Arbeiten an seinen Systemen eine vollständige, überprüfte Datensicherung zu erstellen. Auch bei bestehenden Backup-Leistungen des Auftragnehmers bleibt der Auftraggeber für eine eigene, unabhängige Sicherung seiner geschäftskritischen Daten verantwortlich.

4.3. Zugangsdaten sind geheim zu halten und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Der Auftraggeber haftet für sämtliche Nutzungen über seine Zugänge. Bei Verdacht auf Missbrauch ist der Auftragnehmer unverzüglich zu informieren.

4.4. Der Auftraggeber ist für die Rechtmäßigkeit der von ihm übermittelten oder gespeicherten Inhalte und Daten allein verantwortlich.

5. Kundenkonto

5.1. Für bestimmte Funktionen (Bestellungen, Rechnungen, Support-Tickets, Lizenz- und Hosting-Verwaltung) ist ein Kundenkonto erforderlich. Angaben bei der Registrierung müssen wahrheitsgemäß und vollständig sein.

5.2. Der Auftragnehmer darf ein Kundenkonto sperren oder löschen, wenn der Auftraggeber gegen diese AGB verstößt, wenn Verdacht auf missbräuchliche Nutzung besteht oder wenn seit mehr als 24 Monaten keine aktive Leistung und keine Anmeldung mehr bestand. Auf gesetzliche Aufbewahrungspflichten unterliegende Daten bleiben davon unberührt.

6. Support

6.1. Support wird über das Ticketsystem im Kundenportal, per E-Mail und telefonisch angeboten. Reguläre Bearbeitungszeiten sind Montag bis Freitag, 08:00–17:00 Uhr, ausgenommen österreichische Feiertage.

6.2. Der Auftragnehmer bemüht sich um zeitnahe Bearbeitung. Eine bestimmte Reaktions- oder Behebungszeit wird nur zugesagt, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

6.3. Leistungen außerhalb des vereinbarten Umfangs werden nach Aufwand zu den jeweils gültigen Stundensätzen verrechnet; der Auftragnehmer weist vor Beginn darauf hin.

7. Gewährleistung

7.1. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.

7.2. Gegenüber Unternehmern gilt: Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch binnen 14 Tagen ab Erkennbarkeit schriftlich und nachvollziehbar beschrieben zu rügen (§ 377 UGB). Die Gewährleistungsfrist für Unternehmer beträgt 12 Monate.

7.3. Der Auftragnehmer leistet zunächst durch Verbesserung oder Austausch. Erst wenn dies fehlschlägt, unverhältnismäßig ist oder verweigert wird, stehen Preisminderung oder Wandlung zu.

7.4. Keine Gewährleistung besteht für Mängel, die auf unsachgemäße Nutzung, Eingriffe durch den Auftraggeber oder Dritte, fehlerhafte Hardware, Fremdsoftware, Schadsoftware oder unterlassene Aktualisierungen zurückzuführen sind.

8. Haftung

8.1. Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

8.2. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer gegenüber Unternehmern nicht. Gegenüber Verbrauchern bleibt die Haftung für leichte Fahrlässigkeit bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten bestehen, begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

8.3. Der Ersatz von Folgeschäden, entgangenem Gewinn, Zinsverlusten, mittelbaren Schäden sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter ist gegenüber Unternehmern ausgeschlossen.

8.4. Datenverlust: Für den Verlust von Daten haftet der Auftragnehmer nur bis zu jenem Aufwand, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Auftraggeber (Punkt 4.2) zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre.

8.5. Die Haftung gegenüber Unternehmern ist der Höhe nach mit dem Entgelt begrenzt, das der Auftraggeber in den letzten 12 Monaten vor dem schadensauslösenden Ereignis für die betroffene Leistung bezahlt hat.

8.6. Schadenersatzansprüche von Unternehmern sind bei sonstigem Verfall binnen 12 Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger gerichtlich geltend zu machen.

8.7. Zwingende Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

9. Höhere Gewalt

Ereignisse höherer Gewalt – insbesondere großflächige Strom- oder Netzausfälle, behördliche Maßnahmen, Naturereignisse, Pandemien, Streiks sowie Angriffe auf die IT-Infrastruktur (z. B. DDoS) – befreien den Auftragnehmer für ihre Dauer von der Leistungspflicht. Dauert das Ereignis länger als 30 Tage an, kann jede Partei den betroffenen Vertrag ohne Entschädigungspflicht auflösen.

Teil B – IT-Dienstleistungen

10. Leistungsumfang

10.1. Der Auftragnehmer erbringt IT-Dienstleistungen wie PC- und Laptop-Reparatur, Netzwerktechnik (u. a. Ubiquiti UniFi), Installation von Kamerasystemen, IT-Support und -Wartung, Cloud- und Backup-Lösungen sowie Maßnahmen zur IT-Sicherheit. Der genaue Umfang wird im Einzelfall vereinbart.

10.2. Bei Arbeiten nach Aufwand sind Kostenschätzungen unverbindlich. Zeichnet sich eine Überschreitung um mehr als 15 % ab, informiert der Auftragnehmer den Auftraggeber und holt dessen Zustimmung ein.

10.3. Der Auftragnehmer darf geeignete Subunternehmer beiziehen; er bleibt für deren Leistung verantwortlich.

11. Termine, Anfahrt und Stornierung

11.1. Termine sind, sofern nicht ausdrücklich als „fix“ vereinbart, unverbindliche Richtwerte.

11.2. Vereinbarte Termine können bis 24 Stunden vorher kostenfrei abgesagt oder verschoben werden. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen kann ein angemessener Aufwandsersatz, höchstens jedoch der Wert einer Arbeitsstunde zuzüglich Anfahrt, verrechnet werden.

11.3. Anfahrten werden nach den jeweils gültigen Sätzen verrechnet, sofern nichts anderes vereinbart ist.

12. Reparaturen und Geräte

12.1. Der Auftraggeber sichert zu, verfügungsberechtigt über die übergebenen Geräte zu sein.

12.2. Stellt sich heraus, dass eine Reparatur wirtschaftlich nicht sinnvoll oder technisch nicht möglich ist, wird der bis dahin angefallene Aufwand für Fehlersuche und Diagnose verrechnet.

12.3. Übergebene Geräte sind nach Fertigstellung binnen 8 Wochen abzuholen. Danach kann ein angemessenes Lagerentgelt verrechnet werden. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber vor einer Verwertung nachweislich auffordern und eine angemessene Nachfrist setzen.

12.4. Ausgetauschte Teile gehen in das Eigentum des Auftragnehmers über, sofern der Auftraggeber sie nicht bei Auftragserteilung zurückverlangt.

13. Warenlieferung, Versand und Eigentumsvorbehalt

13.1. Gelieferte Hardware und Software bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.

13.2. Warenbestellungen werden wahlweise versendet oder am Standort Grafenwörth abgeholt. Der Versand erfolgt ausschließlich innerhalb Österreichs mit der Österreichischen Post. Die Abholung ist kostenlos.

13.3. Die Versandpauschale beträgt 9,99 € je Bestellung; ab einem Warenwert von 150 € entfällt sie. Die Pauschale fällt unabhängig von der Anzahl der Artikel nur einmal je Bestellung an und wird im Bestellvorgang gesondert ausgewiesen.

13.4. Die Lieferzeit beträgt bei lagernder Ware in der Regel 1–3 Werktage ab Bestellbestätigung. Angaben zur Lieferzeit sind Richtwerte; bei Verzögerungen informiert der Auftragnehmer unverzüglich und nennt einen neuen Termin. Der Auftraggeber kann die Bestellung in diesem Fall kostenfrei stornieren.

13.5. Gegenüber Verbrauchern geht die Gefahr erst mit der Übergabe der Ware über (§ 7b KSchG). Gegenüber Unternehmern geht die Gefahr mit der Übergabe an das Transportunternehmen über.

13.6. Einzelheiten zu Kosten, Fristen, Liefergebiet und Rücksendung enthält die Seite Versand & Lieferung, die Bestandteil der vorvertraglichen Information nach § 4 FAGG ist.

Teil C – Webhosting

14. Leistungsgegenstand

14.1. Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber Speicherplatz, Rechenleistung, Datenbanken, E-Mail- und Zugangsmöglichkeiten (u. a. SFTP) nach Maßgabe des gebuchten Pakets zur Verfügung. Maßgeblich ist die Leistungsbeschreibung des jeweiligen Pakets auf edv-galli.com/webhosting zum Zeitpunkt der Bestellung.

14.2. Die Server werden am Unternehmensstandort in 3484 Grafenwörth, Österreich, betrieben. Ein künftiger Wechsel oder eine Ergänzung des Serverstandorts innerhalb der EU ist zulässig; der Auftragnehmer informiert vorab, wenn damit Auswirkungen auf die Leistung verbunden sind.

14.3. Der Übergabepunkt der Leistung ist der Netzübergang des Serverstandorts. Für die Verbindung des Auftraggebers zum Internet ist dieser selbst verantwortlich.

15. Verfügbarkeit und Wartung

15.1. Der Auftragnehmer sagt eine Verfügbarkeit der Hosting-Dienste von 90 % im Jahresmittel zu.

15.2. Nicht in die Verfügbarkeitsberechnung fallen: geplante Wartungsfenster, Ausfälle aufgrund höherer Gewalt, Störungen im Verantwortungsbereich des Auftraggebers (z. B. fehlerhafte eigene Anwendungen, Überschreitung von Ressourcengrenzen) sowie Ausfälle bei Vorleistungsanbietern.

15.3. Geplante Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit in verkehrsarmen Zeiten durchgeführt und mindestens 48 Stunden vorher per E-Mail oder im Kundenportal angekündigt. Sicherheitsrelevante Notfallmaßnahmen dürfen jederzeit und ohne Vorankündigung erfolgen.

15.4. Der Auftragnehmer darf eingesetzte Software (z. B. PHP-, Datenbank- oder Serverversionen) aktualisieren, soweit dies aus Sicherheitsgründen erforderlich ist. Ist mit einem Update eine für den Auftraggeber wesentliche Änderung verbunden, wird diese mit angemessener Frist angekündigt.

16. Backups

16.1. Der Auftragnehmer erstellt automatisierte Sicherungen und hält diese standardmäßig 14 Tage vor, soweit im Tarif nichts anderes angegeben ist.

16.2. Backups sind eine Serviceleistung und ersetzen keine eigene Datensicherung des Auftraggebers (Punkt 4.2). Ein Anspruch auf erfolgreiche Wiederherstellung in jedem Einzelfall besteht nicht.

16.3. Wiederherstellungen auf Wunsch des Auftraggebers können nach Aufwand verrechnet werden, sofern die Ursache nicht im Verantwortungsbereich des Auftragnehmers liegt.

17. Pflichten und zulässige Nutzung

17.1. Der Auftraggeber ist für die von ihm gespeicherten Inhalte und für die von ihm eingesetzte Software allein verantwortlich. Er hält seine Anwendungen (CMS, Plugins, Erweiterungen) aktuell und sicher.

17.2. Der Auftraggeber ist für die Rechtskonformität seines eigenen Webauftritts verantwortlich – insbesondere für Impressum (§ 5 ECG, § 25 MedienG), Datenschutzerklärung, Cookie-Information und Einwilligungen, Urheber-, Marken- und Wettbewerbsrecht.

17.3. Unzulässig ist insbesondere: die Speicherung oder Verbreitung rechtswidriger Inhalte, das Versenden unerbetener Massen-E-Mails (Spam), Phishing, das Bereitstellen von Schadsoftware, Angriffe auf fremde Systeme, Urheberrechtsverletzungen sowie jede Nutzung, die den Betrieb des Servers oder anderer Kunden beeinträchtigt.

17.4. Ressourcen (Rechenzeit, Arbeitsspeicher, E-Mail-Versand, Datentransfer) werden im Rahmen einer fairen Nutzung bereitgestellt. Beeinträchtigt eine Installation den Betrieb dauerhaft, informiert der Auftragnehmer den Auftraggeber und vereinbart eine Lösung (Optimierung oder Tarifwechsel); bei akuter Gefährdung des Serverbetriebs darf er die betroffene Anwendung vorübergehend drosseln oder anhalten.

17.5. Der Auftraggeber hält den Auftragnehmer hinsichtlich aller Ansprüche Dritter schad- und klaglos, die aus den von ihm gespeicherten Inhalten oder aus einer Verletzung dieser Pflichten entstehen, einschließlich angemessener Rechtsverfolgungskosten.

18. Sperre und Missbrauch

18.1. Der Auftragnehmer darf Leistungen ganz oder teilweise sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte für rechtswidrige Inhalte oder Missbrauch vorliegen, wenn von der Installation eine akute Gefahr für die Sicherheit oder Verfügbarkeit anderer Systeme ausgeht, oder wenn der Auftraggeber trotz Mahnung und Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen mit der Zahlung in Verzug ist.

18.2. Der Auftraggeber wird über eine Sperre unverzüglich informiert. Bei Gefahr in Verzug darf zuerst gesperrt und danach informiert werden. Sperren aus Zahlungsverzug werden nach Zahlungseingang unverzüglich aufgehoben. Das Entgelt bleibt während einer vom Auftraggeber verschuldeten Sperre geschuldet.

18.3. Meldungen über rechtswidrige Inhalte nimmt der Auftragnehmer unter abuse@edv-galli.com entgegen. Als Host-Provider besteht keine allgemeine Überwachungspflicht (§ 18 ECG); ab Kenntnis wird unverzüglich tätig geworden (§ 16 ECG).

19. Domains

19.1. Registriert der Auftragnehmer im Auftrag des Auftraggebers Domains, wird er im Verhältnis zur Vergabestelle als Vermittler tätig. Es gelten zusätzlich die Bedingungen und Vergaberichtlinien der jeweiligen Vergabestelle (z. B. nic.at).

19.2. Ein Anspruch auf Zuteilung einer bestimmten Domain besteht nicht. Für die Rechtmäßigkeit des gewählten Domainnamens ist der Auftraggeber verantwortlich.

19.3. Domaingebühren werden für die jeweilige Registrierungsperiode im Voraus verrechnet und sind nach Registrierung nicht rückerstattbar. Bei Vertragsende wirkt der Auftragnehmer an einem Transfer der Domain mit, sofern alle offenen Forderungen beglichen sind.

20. Laufzeit und Kündigung

20.1. Hosting-Verträge werden auf die im Tarif angegebene Laufzeit – standardmäßig 12 Monate – abgeschlossen.

20.2. Der Vertrag verlängert sich jeweils um dieselbe Laufzeit, wenn er nicht von einer Partei spätestens 30 Tage vor Ende der laufenden Periode gekündigt wird. Gegenüber Verbrauchern gilt zusätzlich Punkt 31.

20.3. Kündigungen sind in Textform (E-Mail an office@edv-galli.com oder Ticket im Kundenportal) zu erklären. Der Auftragnehmer bestätigt den Erhalt.

20.4. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiderseits unberührt. Ein wichtiger Grund für den Auftragnehmer liegt insbesondere bei schwerwiegendem oder wiederholtem Verstoß gegen Punkt 17 sowie bei Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen trotz Mahnung vor.

20.5. Datenübergabe und Löschung: Der Auftraggeber ist verpflichtet, seine Daten vor Vertragsende zu sichern. Nach Vertragsende wird die Hosting-Umgebung gelöscht. Eine abschließende Sicherung wird 30 Tage aufbewahrt und danach endgültig gelöscht; innerhalb dieser Frist kann der Auftraggeber eine Herausgabe verlangen, die nach Aufwand verrechnet werden kann.

Teil D – Software-Lizenzen (Rechnungsprogramm)

21. Vertragsgegenstand und Nutzungsrecht

21.1. Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber für die Dauer der bezahlten Lizenzperiode ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares Recht ein, das Rechnungsprogramm im vereinbarten Umfang (Tarif, Anzahl der Installationen bzw. Benutzer) zu nutzen.

21.2. Die Software wird als Jahreslizenz vergeben. Umfang und Preis richten sich nach dem gebuchten Tarif gemäß edv-galli.com/rechnungsprogramm.

21.3. Die Software wird beim Auftraggeber betrieben (eigener Server, Webhosting oder lokaler Rechner). Der Auftraggeber ist für Betrieb, Systemvoraussetzungen und Sicherung seiner Installation verantwortlich, soweit er hierfür nicht gesondert Leistungen des Auftragnehmers beauftragt hat.

21.4. Untersagt sind ohne vorherige schriftliche Zustimmung: Weitergabe, Vermietung, Unterlizenzierung, Nutzung über den lizenzierten Umfang hinaus sowie das Entfernen oder Umgehen von Lizenzprüfungen und Urheberrechtsvermerken. Die zwingenden Rechte gemäß §§ 40d und 40e UrhG (Sicherungskopie, Fehlerbehebung, Dekompilierung zur Herstellung von Interoperabilität) bleiben unberührt.

21.5. Alle Urheber- und sonstigen Schutzrechte an der Software verbleiben beim Auftragnehmer.

22. Lizenzschlüssel und Aktivierung

22.1. Die Nutzung setzt einen gültigen Lizenzschlüssel voraus. Die Software prüft die Lizenz in regelmäßigen Abständen über den Lizenzserver des Auftragnehmers.

22.2. Bei dieser Prüfung werden ausschließlich der Lizenzschlüssel, eine bei der Installation erzeugte Installations-Kennung, die Programmversion sowie technisch bedingt die IP-Adresse übertragen. Geschäfts-, Kunden- und Belegdaten des Auftraggebers werden nicht übertragen und sind für den Auftragnehmer nicht einsehbar (siehe Datenschutzerklärung).

22.3. Der Lizenzschlüssel ist vertraulich zu behandeln. Bei begründetem Verdacht auf missbräuchliche Verwendung darf der Auftragnehmer den Schlüssel nach vorheriger Verständigung sperren und einen neuen ausstellen.

22.4. Ein Wechsel der Installation (z. B. Serverumzug, neuer Rechner) ist möglich; die Freigabe der bisherigen Installations-Kennung erfolgt auf Anfrage über den Support.

22.5. Ist der Lizenzserver vorübergehend nicht erreichbar, bleibt die Software für eine angemessene Übergangszeit funktionsfähig. Ein dauerhaftes Nutzungsrecht ohne gültige Lizenz entsteht dadurch nicht.

23. Updates und Support

23.1. Während der Laufzeit der Lizenz erhält der Auftraggeber Fehlerbehebungen sowie Funktions- und Sicherheitsaktualisierungen im Rahmen der jeweiligen Programmversion.

23.2. Der Support im gebuchten Umfang bezieht sich auf die Software selbst, nicht auf die vom Auftraggeber eingesetzte Infrastruktur oder Fremdsoftware.

23.3. Ein Anspruch auf Umsetzung bestimmter Funktionswünsche besteht nicht. Der Auftragnehmer darf die Software weiterentwickeln, solange die vereinbarten Kernfunktionen erhalten bleiben.

24. Laufzeit, Verlängerung und Ablauf

24.1. Die Lizenz läuft 12 Monate ab Aktivierung und verlängert sich um jeweils 12 Monate, sofern sie nicht spätestens 30 Tage vor Ablauf in Textform gekündigt wird. Der Auftragnehmer erinnert rechtzeitig, spätestens 30 Tage vor Ablauf, per E-Mail.

24.2. Nach Ablauf oder Kündigung endet das Nutzungsrecht. Die Daten des Auftraggebers verbleiben in dessen eigener Datenbank und Installation; sie werden durch den Ablauf der Lizenz weder gelöscht noch für den Auftragnehmer zugänglich. Der Auftraggeber bleibt für den Export und die gesetzlich vorgeschriebene Aufbewahrung seiner Belege (§ 132 BAO) selbst verantwortlich; ein Datenexport ist vor Ablauf der Lizenz durchzuführen.

24.3. Bereits bezahlte Lizenzentgelte werden bei einer Kündigung durch den Auftraggeber während der laufenden Periode nicht anteilig rückerstattet, sofern die Software zur Verfügung stand.

25. Rechtliche Hinweise zur Software

25.1. Die Software unterstützt bei der Erstellung von Rechnungen und Aufzeichnungen. Der Auftragnehmer erbringt keine Steuer-, Rechts- oder Unternehmensberatung. Für die inhaltliche und steuerrechtliche Richtigkeit der erstellten Belege sowie für die Erfüllung von Registrierkassen-, Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten ist der Auftraggeber verantwortlich.

25.2. Der Auftragnehmer bemüht sich, die Software an geänderte gesetzliche Rahmenbedingungen anzupassen, schuldet dies aber nur, soweit ausdrücklich vereinbart.

Teil E – Besondere Bestimmungen für Verbraucher

Dieser Teil gilt nur, wenn der Auftraggeber Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) ist, der Vertrag also nicht zum Betrieb seines Unternehmens gehört. Er geht den übrigen Teilen dieser AGB vor.

26. Rücktrittsrecht bei Fernabsatz- und Auswärtsgeschäften

26.1. Verbraucher haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen von einem im Fernabsatz (z. B. über die Website, E-Mail oder Telefon) oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag zurückzutreten (§ 11 FAGG).

26.2. Die Frist beginnt bei Dienstleistungen mit dem Tag des Vertragsabschlusses, bei Waren mit dem Tag, an dem der Verbraucher die Ware in Besitz nimmt.

26.3. Zur Ausübung genügt eine eindeutige Erklärung in Textform an: Alexander Galli, EDV-Galli, Grafenegger Siedlung 38, 3484 Grafenwörth, office@edv-galli.com. Das Muster-Rücktrittsformular gemäß FAGG kann verwendet werden, ist aber nicht vorgeschrieben. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung.

26.4. Im Fall eines Rücktritts erstattet der Auftragnehmer alle erhaltenen Zahlungen unverzüglich, spätestens binnen 14 Tagen ab Zugang der Rücktrittserklärung, über dasselbe Zahlungsmittel. Erstattet werden auch die Kosten der Standardzustellung an den Verbraucher.

26.5. Der Verbraucher hat die Ware binnen 14 Tagen ab Abgabe der Rücktrittserklärung zurückzusenden oder zu übergeben. Die unmittelbaren Kosten der Rücksendung trägt der Verbraucher (§ 15 Abs. 1 FAGG); sie betragen bei einem Paket innerhalb Österreichs derzeit rund 5 bis 10 €, abhängig von Größe und Gewicht. Eine kostenlose Rückgabe am Standort Grafenwörth ist möglich. Für eine Wertminderung durch eine Nutzung, die über die Prüfung der Beschaffenheit und Funktionsweise hinausgeht, hat der Verbraucher Wertersatz zu leisten (§ 16 Abs. 3 FAGG).

27. Vorzeitiger Beginn und Verlust des Rücktrittsrechts

27.1. Wünscht der Verbraucher, dass mit der Leistung bereits vor Ablauf der Rücktrittsfrist begonnen wird (z. B. sofortige Aktivierung des Hostings oder der Lizenz), muss er dies ausdrücklich verlangen. Er hat dann bei einem späteren Rücktritt ein anteiliges Entgelt für die bis dahin erbrachte Leistung zu zahlen (§ 16 FAGG).

27.2. Bei digitalen Inhalten, die nicht auf einem körperlichen Datenträger geliefert werden (Download der Software, Lizenzschlüssel), erlischt das Rücktrittsrecht vorzeitig, wenn der Auftragnehmer mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers und dessen Kenntnisnahme vom Verlust des Rücktrittsrechts vor Ablauf der Frist mit der Ausführung begonnen hat (§ 18 Abs. 1 Z 11 FAGG). Auf beides wird im Bestellvorgang gesondert hingewiesen.

28. Kostenlose Testversion

Eine angebotene Testversion ist unentgeltlich und begründet keinen kostenpflichtigen Vertrag. Sie endet automatisch und geht nicht in ein Abonnement über. Ein kostenpflichtiger Vertrag kommt nur durch eine gesonderte, ausdrückliche Bestellung zustande.

29. Gewährleistung und Haftung gegenüber Verbrauchern

Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen sowie die Bestimmungen des Verbrauchergewährleistungsgesetzes (VGG) für digitale Leistungen. Die Einschränkungen in Punkt 7.2, 8.2, 8.3, 8.5 und 8.6 gelten gegenüber Verbrauchern nicht.

30. Gerichtsstand

Gegenüber Verbrauchern gilt ausschließlich der gesetzliche Gerichtsstand nach § 14 KSchG bzw. Art. 17 ff. EuGVVO. Punkt 34.3 findet auf Verbraucher keine Anwendung.

31. Vertragsverlängerung und Preisänderung

Der Auftragnehmer weist Verbraucher spätestens 30 Tage vor einer automatischen Verlängerung in Textform auf den bevorstehenden Verlängerungstermin, die neue Laufzeit und die Kündigungsmöglichkeit hin. Preisänderungen nach Punkt 3.6 werden gegenüber Verbrauchern nur mit ausdrücklichem Hinweis auf das Sonderkündigungsrecht wirksam.

Teil F – Schlussbestimmungen

32. Datenschutz

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten enthält die Datenschutzerklärung. Für Hosting-Leistungen gilt zusätzlich der Auftragsverarbeitungsvertrag in Anhang A, der mit der Bestellung eines Hosting-Pakets Vertragsbestandteil wird.

33. Änderungen dieser AGB

33.1. Der Auftragnehmer darf diese AGB bei Dauerschuldverhältnissen ändern, wenn dies durch geänderte Rechtslage, Rechtsprechung, technische Entwicklungen oder Anpassungen des Leistungsangebots sachlich gerechtfertigt ist und der Auftraggeber dadurch nicht unangemessen benachteiligt wird.

33.2. Änderungen werden mindestens 8 Wochen vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Auftraggeber nicht binnen 4 Wochen ab Zugang, gelten sie als angenommen; auf diese Wirkung und auf das Widerspruchsrecht wird in der Mitteilung gesondert hingewiesen. Im Fall des Widerspruchs kann jede Partei den Vertrag zum Wirksamkeitszeitpunkt der Änderung kündigen.

34. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Schriftform

34.1. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des IPR und des UN-Kaufrechts.

34.2. Erfüllungsort ist der Sitz des Auftragnehmers.

34.3. Für Streitigkeiten mit Unternehmern ist ausschließlich das für 3484 Grafenwörth sachlich zuständige Gericht zuständig.

34.4. Erklärungen in Textform (E-Mail, Kundenportal) genügen den Formerfordernissen dieser AGB, soweit nicht ausdrücklich Schriftform verlangt wird.

35. Streitbeilegung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: ec.europa.eu/consumers/odr. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

36. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

Anhang A – Auftragsverarbeitungsvertrag (Art. 28 DSGVO)

Dieser Anhang wird mit der Bestellung eines Webhosting-Pakets zwischen dem Auftraggeber (Verantwortlicher) und Alexander Galli, EDV-Galli (Auftragsverarbeiter) geschlossen. Er gilt nicht für Kunden, die ausschließlich IT-Dienstleistungen oder eine Software-Lizenz ohne Zugriff des Auftragnehmers auf personenbezogene Daten beziehen.

A1. Gegenstand, Dauer und Weisungsbindung

A1.1. Gegenstand ist die Verarbeitung personenbezogener Daten, die der Verantwortliche im Rahmen der Hosting-Leistung auf den Systemen des Auftragsverarbeiters speichert oder verarbeiten lässt.

A1.2. Die Dauer entspricht der Laufzeit des Hosting-Vertrags.

A1.3. Der Auftragsverarbeiter verarbeitet die Daten ausschließlich auf dokumentierte Weisung des Verantwortlichen. Weisungen können über das Ticketsystem oder per E-Mail erteilt werden. Hält der Auftragsverarbeiter eine Weisung für rechtswidrig, teilt er dies unverzüglich mit und darf deren Ausführung aussetzen.

A2. Art, Zweck, Datenkategorien und betroffene Personen

Art und Zweck: Speicherung, Bereitstellung, Übermittlung, Sicherung und Löschung von Daten im Rahmen des Betriebs von Websites, Datenbanken und E-Mail-Diensten.

Datenkategorien: Bestands- und Kontaktdaten, Inhalts- und Nutzungsdaten, Kommunikationsdaten (E-Mail), Zugangs- und Protokolldaten sowie alle weiteren Daten, die der Verantwortliche in seiner Umgebung ablegt.

Betroffene Personen: Website-Besucher, Kunden, Interessenten, Beschäftigte und sonstige Kontakte des Verantwortlichen.

Der Verantwortliche ist verpflichtet, dem Auftragsverarbeiter vorab mitzuteilen, wenn er besondere Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 DSGVO (z. B. Gesundheitsdaten) verarbeiten möchte, damit erforderliche zusätzliche Schutzmaßnahmen vereinbart werden können.

A3. Technische und organisatorische Maßnahmen (Art. 32 DSGVO)

  • Mandantentrennung: getrennte Systemumgebungen je Kunde, eigene Datenbankbenutzer, chroot-beschränkter SFTP-Zugang
  • Verschlüsselung: erzwungene TLS-Verbindungen, verschlüsselte Ablage sensibler Zugangsdaten (AES-256-GCM), Passwort-Hashing nach aktuellem Stand der Technik
  • Zugangs- und Zugriffskontrolle: Zwei-Faktor-Authentifizierung für administrative Zugänge, rollenbasierte Berechtigungen, Rate-Limiting, fail2ban, Firewall
  • Nachvollziehbarkeit: Audit-Log administrativer Vorgänge (wer, wann, was), Aufbewahrung längstens 2 Jahre
  • Verfügbarkeit und Wiederherstellbarkeit: automatisierte tägliche Sicherungen, dokumentiertes Wiederherstellungsverfahren
  • Physische Sicherheit: Betrieb in einem versperrten, ausschließlich dem Auftragsverarbeiter zugänglichen Raum am Unternehmensstandort
  • Überprüfung: regelmäßige Aktualisierung der eingesetzten Systeme und Überprüfung der Maßnahmen

Der Auftragsverarbeiter darf die Maßnahmen weiterentwickeln, solange das Schutzniveau nicht unterschritten wird.

A4. Vertraulichkeit

Alle zur Verarbeitung befugten Personen sind zur Vertraulichkeit verpflichtet; die Verpflichtung besteht über das Ende der Tätigkeit hinaus fort.

A5. Sub-Auftragsverarbeiter

A5.1. Der Verantwortliche stimmt dem Einsatz folgender Sub-Auftragsverarbeiter zu:

  • Brevo – Versand von System- und Transaktions-E-Mails (Verarbeitung in der EU)
  • Intuition Machines, Inc. (hCaptcha) – Missbrauchsschutz der Anmeldeseiten des Kundenportals (USA; Standardvertragsklauseln bzw. EU-US Data Privacy Framework)
  • Domain-Registrare und Vergabestellen – ausschließlich für beauftragte Domainregistrierungen

A5.2. Weitere Sub-Auftragsverarbeiter – etwa bei Aufnahme eines zusätzlichen Serverstandorts oder Rechenzentrums – werden mindestens 4 Wochen vorab in Textform mitgeteilt. Der Verantwortliche kann binnen 2 Wochen aus einem wichtigen datenschutzrechtlichen Grund widersprechen; in diesem Fall kann jede Partei den Hosting-Vertrag zum geplanten Wirksamkeitszeitpunkt kündigen.

A5.3. Der Auftragsverarbeiter verpflichtet Sub-Auftragsverarbeiter vertraglich auf ein Schutzniveau, das diesem Anhang entspricht.

A6. Unterstützungspflichten

A6.1. Der Auftragsverarbeiter unterstützt den Verantwortlichen im Rahmen des Zumutbaren bei der Beantwortung von Betroffenenanfragen (Art. 15–22 DSGVO), bei der Meldung von Datenschutzverletzungen (Art. 33, 34 DSGVO) sowie bei Datenschutz-Folgenabschätzungen (Art. 35, 36 DSGVO).

A6.2. Wendet sich eine betroffene Person direkt an den Auftragsverarbeiter, leitet dieser die Anfrage unverzüglich an den Verantwortlichen weiter und beantwortet sie nicht selbst.

A6.3. Über eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten informiert der Auftragsverarbeiter den Verantwortlichen unverzüglich nach Bekanntwerden mit allen ihm verfügbaren Angaben, damit dieser die 72-Stunden-Frist des Art. 33 DSGVO einhalten kann.

A6.4. Über den Standardumfang hinausgehender Aufwand kann nach tatsächlichem Aufwand verrechnet werden.

A7. Kontroll- und Nachweisrechte

A7.1. Der Auftragsverarbeiter stellt dem Verantwortlichen auf Anfrage alle Informationen zur Verfügung, die zum Nachweis der Einhaltung der Pflichten aus Art. 28 DSGVO erforderlich sind.

A7.2. Der Verantwortliche kann Überprüfungen nach rechtzeitiger Ankündigung (in der Regel 14 Tage), während der üblichen Geschäftszeiten und ohne Beeinträchtigung des Betriebsablaufs durchführen oder durch einen zur Verschwiegenheit verpflichteten Prüfer durchführen lassen. Der Zugang darf nicht die Sicherheit oder die Daten anderer Kunden gefährden.

A8. Löschung und Rückgabe nach Vertragsende

A8.1. Nach Ende des Hosting-Vertrags werden alle Daten des Verantwortlichen gelöscht. Eine abschließende Sicherung wird längstens 30 Tage aufbewahrt und danach endgültig gelöscht.

A8.2. Der Verantwortliche kann innerhalb dieser Frist die Herausgabe seiner Daten in einem gängigen Format verlangen; der Aufwand kann verrechnet werden.

A8.3. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten des Auftragsverarbeiters (insbesondere für Rechnungsdaten) bleiben unberührt; die betroffenen Daten werden für alle anderen Zwecke gesperrt.

A9. Ort der Verarbeitung

Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich innerhalb der Europäischen Union bzw. des EWR, derzeit am Unternehmensstandort in 3484 Grafenwörth, Österreich. Eine Übermittlung in ein Drittland findet nur im Rahmen des in A5.1 genannten Sub-Auftragsverarbeiters und der dort angeführten Garantien statt.

A10. Haftung

Es gilt Art. 82 DSGVO. Im Innenverhältnis gelten ergänzend die Haftungsregelungen des Teils A dieser AGB.

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