E-Rechnungspflicht in Österreich: Was KMU und EPU jetzt wissen müssen

Stand: Juli 2026 · EDV-Galli, Grafenwörth

„Kommt jetzt die E-Rechnungspflicht?" – diese Frage hören wir von Kleinbetrieben und EPU immer öfter. Die kurze Antwort: In Österreich gibt es derzeit keine allgemeine Pflicht zur E-Rechnung zwischen Unternehmen. Aber die Entwicklung in der EU und bei unseren Nachbarn zeigt klar, wohin die Reise geht. Hier der aktuelle Stand – ohne Panikmache.

Was gilt heute in Österreich?

Verpflichtend ist die elektronische Rechnung in Österreich bisher nur im Geschäft mit dem Bund (B2G): Wer Leistungen an Bundesdienststellen verrechnet, muss seine Rechnungen bereits seit 2014 als strukturierte E-Rechnung einbringen – etwa über das Unternehmensserviceportal oder via Peppol. Eine PDF-Rechnung per E-Mail zählt dabei nicht als E-Rechnung: Gemeint sind strukturierte Formate wie ebInterface oder XRechnung/Peppol-BIS, die Software automatisch verarbeiten kann.

Zwischen Unternehmen (B2B) und gegenüber Privatkunden (B2C) dürfen Sie in Österreich weiterhin ganz normal Papier- oder PDF-Rechnungen ausstellen.

Wer sollte trotzdem jetzt schon aufpassen?

  • Lieferanten des Bundes: Für Sie ist die E-Rechnung längst Pflicht.
  • Betriebe mit Kunden in Deutschland: Deutschland führt die B2B-E-Rechnungspflicht schrittweise ein. Deutsche Geschäftskunden müssen E-Rechnungen bereits empfangen können; die Pflicht zum Versand greift ab 2027 für größere und ab 2028 für alle Unternehmen. Wer nach Deutschland fakturiert, wird also zunehmend nach strukturierten Rechnungen gefragt werden.
  • Alle mit EU-Auslandsgeschäft: Mit dem EU-Paket „ViDA" (VAT in the Digital Age) wird die E-Rechnung ab Juli 2030 für grenzüberschreitende B2B-Umsätze innerhalb der EU verpflichtend.
Kurz zusammengefasst: Rein österreichische Inlandsgeschäfte sind (noch) nicht betroffen. Ob Österreich – wie Deutschland – eine eigene nationale B2B-Pflicht einführt, ist offen. Realistisch ist, dass strukturierte Rechnungen in den nächsten Jahren schlicht zum Standard werden.

Die wichtigsten Begriffe in 30 Sekunden

BegriffBedeutung
E-RechnungRechnung in einem strukturierten, maschinenlesbaren Format – kein einfaches PDF.
ebInterfaceÖsterreichischer XML-Rechnungsstandard, u. a. für Bundesrechnungen.
XRechnung / Peppol BISEuropäische Standardformate, v. a. in Deutschland und im EU-Umfeld verbreitet.
PeppolInternationales Netzwerk, über das E-Rechnungen sicher zugestellt werden – eine Art „E-Mail-System" für Geschäftsdokumente.
ViDAEU-Reform, die ab 2030 E-Rechnung und digitale Meldungen für grenzüberschreitende B2B-Umsätze vorschreibt.

Wie bereiten sich Kleinbetriebe sinnvoll vor?

Sie müssen heute nichts überstürzen – aber drei Dinge zahlen sich jetzt schon aus:

  • Sauber digital fakturieren: Wer Rechnungen bereits in einem Rechnungsprogramm (statt Word/Excel) erstellt, hat alle Daten strukturiert vorliegen – die spätere Umstellung auf E-Rechnungsformate ist dann ein kleiner Schritt statt eines Projekts.
  • Pflichtangaben im Griff haben: UID, fortlaufende Nummern, korrekte Steuersätze – was heute schon Pflicht ist, wird bei strukturierten Formaten automatisch geprüft.
  • Beim Softwarekauf darauf achten, dass der Anbieter das Thema am Schirm hat und Updates liefert, wenn sich die Rechtslage ändert.

Wir beobachten die Entwicklung laufend – auch für unser eigenes Rechnungsprogramm für EPU und Kleinbetriebe, mit dem Sie heute schon sauber digital fakturieren: Rechnungen, Mahnwesen, Ausgaben und Lagerverwaltung in einem Programm, entwickelt in Niederösterreich.

Fazit

Keine Panik, aber auch kein Wegschauen: Für österreichische Inlandsgeschäfte gibt es Stand Juli 2026 keine B2B-E-Rechnungspflicht. Wer mit dem Bund oder mit deutschen Firmen arbeitet, ist jetzt schon betroffen, und spätestens mit ViDA 2030 wird die strukturierte Rechnung im EU-Geschäft Standard. Der beste Zeitpunkt, die eigene Rechnungsstellung zu digitalisieren, ist deshalb nicht „irgendwann" – sondern bevor es Pflicht wird.

Hinweis: Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung. Verbindliche Auskünfte geben Ihr Steuerberater bzw. die WKO.

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